Veranstaltung - Meldung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Durchführung einer Veranstaltung in Gastgewerbebetrieben im Rahmen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung und in bewilligten Veranstaltungsstätten im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Für Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die von einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung umfasst sind:
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.
Für Veranstaltungen, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind:
- Bis zu 1000 Personen: Die Gemeinde bzw. in Graz:der Magistrat.
- Über 1000 Personen: Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.
Datenschutz
