Motortausch
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortype angegeben ist.
Wenn es sich beim Motortausch nicht um typengleiche Motoren handelt (gleicher Hubraum und gleiche Leistungsdaten), muss vor der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung eine Typisierung des Kfz durchgeführt werden.
Fristen
Bei typgleichen Motoren ist die Änderung binnen einer Woche anzuzeigen. Der Einbau eines Motors einer anderen Type ist unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Jede Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist, kann aufgesucht werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eineZulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazumüssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Nachweis über Typengleichheit
(z.B. Bestätigung von der Händlerin oder dem Händler) - Besitznachweis
(z.B. Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors) - bei Vertretung: Vollmacht
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