Überschreitung d.zulässigen Maße u.Gewichte-Ausnahmebewilligung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für die Benützung der Straße mit einem Fahrzeug oder einer Landung mit größeren als den zulässigen Maßen und Gewichten ist eine Ausnahmebewilligung von der zuständigen Behörde erforderlich.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde erteilt die Ausnahmebewilligung, wenn das Vorhaben
- im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegt,
- sich nicht auf andere Weise durchführen lässt,
- keine erheblichen Erschwerungen des Verkehrs und
- keine wesentliche Überlastung der Straße verursacht.
Zuständige Stelle
für die Leistung Überschreitung d.zulässigen Maße u.Gewichte-Ausnahmebewilligung:
Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2550
Fax: +43 (316) 877-5579
E-Mail: abteilung16@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kosten
- für die einmalige Benützung der Straße (Hin- und Rückfahrt): 35,50 Euro pro Fahrzeug
- für eine mehrmalige Benützung der Straße: 142,20 Euro pro Fahrzeug
Datenschutz
