08.07.2022
Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten
Bei reglementierten Gewerben ist anlässlich der Gewerbeanmeldung bzw. Geschäftsführerbestellung ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei Qualifikationen aus anderen EU -/ EWR -Mitgliedstaaten erfolgt dies im Rahmen der Diplomanerkennung ( Anerkennung oder Gleichhaltung . Diese Verfahren sind auch für Qualifikationen aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft anwendbar.