Kontakt - Öffnungszeiten

Unser Parteienverkehr:

 ÄNDERUNG DER PARTEIENVERKEHRSZEITEN ->

An der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag findet der Parteienverkehr bis auf Weiteres nur nach telefonischer Terminvereinbarung - von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - statt.


Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag mit Ausnahme der Bürgerservicestellen, werden folgende Zeiten für den Parteienverkehr bestimmt:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Faschingsdienstag und Karfreitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Unsere Amtsstunden

Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag mit Ausnahme der Bürgerservicestellen, werden folgende Amtsstunden festgelegt:

Montag bis Donnerstag:  07:00 Uhr bis 15.00 Uhr 
Freitag:  07:00 Uhr bis 13.00 Uhr
Faschingsdienstag und Karfreitag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr



 


Hinweis:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit, zur Entgegenname schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden verpflichtet.

Bürgerservicestellen

Für die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag am Standort Bruck an der Mur werden die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:

Montag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr 
Faschingsdienstag und Karfreitag: 08:00 bis 12:00

Adresse:
Dr.-Theodor-Körner-Straße 34
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (3862) 899-120
E-Mail: bhbm@stmk.gv.at

Für die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag am Standort Mürzzuschlag werden die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:

Montag: 07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr
Faschingsdienstag und Karfreitag:
08:00 bis 12:00

Adresse:
DDr.-Schachner-Platz 1
8680 Mürzzuschlag
Tel.: +43 (3862) 899-492
E-Mail: bhbm@stmk.gv.at

Aufgabenbereich

  • Fahrlehrer- und Fahrschullehrerausweise
  • Führerscheine
  • Fischerkarten
  • Helm- und Gurtenbefreiungen
  • Jagdkarten und Jagdgastkarten
  • KFZ-Ausbildungs- und Übungsfahrten
  • Kirchenaustritte
  • Personalausweise
  • Radfahrbewilligungen
  • Reisepässe
  • Schulbuslenkerausweise
  • Taxilenkerausweise

 Aktuelle Liste der Sachverständigenärzte

Schriftliche Kontaktaufnahme und Anträge

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Einbringung von Schriftstücken
Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag
Dr.-Theodor-Körner-Straße 34
8600 Bruck an der Mur

per Telefax:+43 (3862) 899 550
per E-Mail: bhbm@stmk.gv.at

2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse  https://egov.stmk.gv.at/.

3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Wünsche Beschwerden oder Anregungen
Für Wünsche, Beschwerden oder Anregungen benützen Sie bitte dieses Externe Verknüpfung  Kontaktformular


 Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag