Kontakt - Öffnungszeiten
Unser Parteienverkehr:
ÄNDERUNG DER PARTEIENVERKEHRSZEITEN ->
An der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag findet der Parteienverkehr bis auf Weiteres nur nach telefonischer Terminvereinbarung - von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - statt.
Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag mit Ausnahme der Bürgerservicestellen, werden folgende Zeiten für den Parteienverkehr bestimmt:
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Faschingsdienstag und Karfreitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Unsere Amtsstunden
Für alle Referate in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag mit Ausnahme der Bürgerservicestellen, werden folgende Amtsstunden festgelegt:
Montag bis Donnerstag: | 07:00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag: | 07:00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Faschingsdienstag und Karfreitag: | 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Hinweis:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit, zur Entgegenname schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden verpflichtet.
Bürgerservicestellen
Für die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag am Standort Bruck an der Mur werden die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:
Montag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Faschingsdienstag und Karfreitag: 08:00 bis 12:00
Adresse:
Dr.-Theodor-Körner-Straße 34
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (3862) 899-120
E-Mail: bhbm@stmk.gv.at
Für die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag am Standort Mürzzuschlag werden die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:
Montag: 07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr
Faschingsdienstag und Karfreitag: 08:00 bis 12:00
Adresse:
DDr.-Schachner-Platz 1
8680 Mürzzuschlag
Tel.: +43 (3862) 899-492
E-Mail: bhbm@stmk.gv.at
Aufgabenbereich
- Fahrlehrer- und Fahrschullehrerausweise
- Führerscheine
- Fischerkarten
- Helm- und Gurtenbefreiungen
- Jagdkarten und Jagdgastkarten
- KFZ-Ausbildungs- und Übungsfahrten
- Kirchenaustritte
- Personalausweise
- Radfahrbewilligungen
- Reisepässe
- Schulbuslenkerausweise
- Taxilenkerausweise
Schriftliche Kontaktaufnahme und Anträge
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag
Dr.-Theodor-Körner-Straße 34
8600 Bruck an der Mur
per Telefax:+43 (3862) 899 550
per E-Mail: bhbm@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/.
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Wünsche Beschwerden oder Anregungen
Für Wünsche, Beschwerden oder Anregungen benützen Sie bitte dieses Externe Verknüpfung Kontaktformular
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag