29.10.2016
Betreuungsbewilligung für Tageseltern
Tageseltern dürfen nur mit einer Betreuungsbewilligung der zuständigen Behörde Tageskinder betreuen. Tageseltern sind Tagesmütter oder Tagesväter, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen, wobei pro Haushalt nur eine Person als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein darf.