08.07.2022
Musiktherapie - Vorübergehende Dienstleistung - Meldung
Vor der erstmaligen Erbringung einer musiktherapeutischenTätigkeit im Rahmen der vorübergehenden Dienstleistungserbringungin Österreich, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebieterfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/derDienstleistungserbringer dem Bundesministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)schriftlich Meldung zu erstatten.