08.07.2022
Psychotherapie - Qualifikation - Anerkennung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflegeund Konsumentenschutz (BMASGPK) hat auf Antrag die Gleichwertigkeitvon Qualifikationsnachweisen in der Psychotherapie, die von einemMitgliedstaat der EU oder einersonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestelltworden sind, zu prüfen und diese anzuerkennen.