08.07.2022
Psychotherapie - Vorübergehende Dienstleistung - Meldung
Vor der erstmaligen Erbringung einer psychotherapeutischenTätigkeit im Rahmen der vorübergehendenDienstleistungserbringung in Österreich, die einenvorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat dieDienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer demBundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege undKonsumentenschutz schriftlich Meldung zu erstatten.