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Leistungen

 
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  • Vorlage Sicherheitsbericht der Seveso Betriebe

    Für jeden Seveso Betriebe muss ein Sicherheitskonzept oder ein Sicherheitsbericht vorhanden sein. Dieser Bericht ist der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen.  
  • Arbeiten auf oder neben der Straße - Antrag

    Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann erteilt werden, wenn der Verkehr in zumutbarer Weise ev. unter Vorschreibung von Auflagen oder Befristungen aufrecht erhalten werden kann.  
  • Überstellungskennzeichen

    Überstellungskennzeichen können zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichem Straßenverkehr beantragt werden.  
  • 13.11.2015

    Referate/Stabstellen/Organigramm

    BH Bruck/Mürzzuschlag - Referate/Stabstellen/Organigramm  
  • Beratung in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

    Sozialarbeiter/innen stehen Bürger/innen zur Information und Beratung in Fragen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.  
  • Unterbrechung/Wiederaufnahme der Tätigkeit

    Die Berg- und Schiführerin bzw. der Berg- und Schiführer kann ihre bzw. seine Berechtigung ohne Angabe von Gründen ruhendstellen. Die Ruhendstellung ist der Landesregierung anzuzeigen.  
  • Einspruch gegen Strafverfügung

    Der Einspruch ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung (§ 47 VStG). Das Recht, Einspruch zu erheben, steht der bzw. dem Beschuldigten sowie sonstigen Parteien (z.B. Verfallsbeteiligte, …  
  • Veranstaltungen

    Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz sind öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, die je nach Art der Veranstaltung anzeige- oder bewilligungspflichtig s…  
  • Ausländischer Führerschein - Umschreibung

    EU- bzw. EWR- Führerscheine können - müssen aber nicht - umgeschrieben werden. Nicht-EU- bzw. EWR-Führerscheine müssen umgeschrieben werden.  
  • Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen im Reisepass

    Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen.  
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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