Veranstaltung - Anzeige
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind, müssen mit diesem Formular bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 8 StVAG). Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmer/innen:
- Die Gemeinde bzw. in Graz: der Magistrat.
Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmer/innen, die sich über zwei oder mehrere Gemeindegebiete erstrecken:
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.
Datenschutzrechtliche Informationen
