Zustellanschrift - Änderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Ein Verein ist zur Meldung einer Änderung derZustellanschrift innerhalb der Gemeinde verpflichtet.
Hinweis: Die Verlegung des Vereinssitzes ineine andere Gemeinde gilt als Statutenänderung und muss derBehörde ebenfalls schriftlich angezeigt werden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Zuständig ist die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Die Vereinsbehörde ist über eine Änderung derZustellanschrift innerhalb der Gemeinde schriftlich mittels einerformlosen Mitteilung zu informieren.
Zusätzliche Informationen
Ein Vereinsregisterauszug mit den aktualisierten Daten kann bei Bedarf online abgefragt (gebührenfrei) oder bei der Behörde beantragt (gebührenpflichtig) werden.
Tipp: Die Bekanntgabe einer Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin bzw. einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Datenschutzrechtliche Informationen
