14.05.2018
Familienangehöriger - Erstantrag
Der Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" berechtigt Familienangehörige aus Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglied des EWR sind, ausgenommen Schweiz) zur befristeten Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.