29.10.2016
IPPC-Anlagen (Land)
Besondere Betriebe und Tätigkeiten, die die Umwelt durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden besonders beeinträchtigen können, bedürfen einer Bewilligung und unterliegen Meldeverpflichtungen gegenüber der zuständigen Behörde (IPPC-Anlagen).