29.10.2016
Kinderbildungs-/-betreuungseinrichtungen
Eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung darf nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden.
Eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist eine Einrichtung, in der Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden.