14.05.2018
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit - Antrag
Für Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind), die sich ohne Erwerbstätigkeit in Österreich niederlassen möchten, ist die "Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit" vorgesehen.