29.10.2016
Probefahrtkennzeichen - Antrag
Für Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kfz oder Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist eine behördliche Bewilligung (der Zulassungsbehörde) erforderlich. Infolge der Bewilligung wird von den Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften ein Probefahrtkennzeichen (oft auch als "Probekennzeichen" bezeichnet) ausgegeben.