29.10.2016
Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim
Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten derUnterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen,die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oderBetreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nichtin zumutbarer Weise ausreichend decken können.