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29.10.2016
Härtefälle
Liegen finanzielle Härten vor, kann bei Familienentlastung,Freizeitassistenz, Hilfe zum Wohnen, orthopädische Behelfe undHilfsmittel der Selbstbehalt vermindert werden oderentfallen.
29.10.2016
Veterinärrechtliche Maßnahmen
Zur Beseitigung von Missständen bei der Tierhaltung sowie zur Bekämpfung von Tierseuchen hat die Behörde mit Bescheid und/oder Verordnung Maßnahmen zu erlassen.
29.10.2016
Eigener Identitätsausweis für Kinder
Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder istmöglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichenVertreter beantragt werden.
29.10.2016
Exekution der Verwaltungsstrafe
Ein Exekutionsverfahren wird nach erfolgloser Mahnung des Geldbetrages bei Gericht eingeleitet. Die durch das Exekutionsverfahren entstehenden Kosten sind vom Bestraften zu leisten.
29.10.2016
Arbeiten auf oder neben der Straße
Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann erteilt werden, wenn der Verkehr in zumutbarer Weise ev. unter Vorschreibung von Auflagen oder Befristungen aufrecht erhalten werden kann.
29.10.2016
Gewerbeberechtigung
Ein Gewerbe darf in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenneine Gewerbeberechtigung vorliegt. Als Nachweis für dieGewerbeberechtigung dient der Auszug aus dem Gewerberegister(früher: Gewerbeschein).
23.01.2019
Waffenrechtliches Gutachten - Einbringen
Für einen Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte wird einpsychologisches Gutachten gefordert. Die Stelle, bei der diepsychologische Untersuchung statt gefunden hat, muss das erstellteGutachten an die für die betroffene Person zuständige Behördeübermitteln. Dort entscheidet der/die Amtsarzt/ärztin.
29.10.2016
Verwaltungsstrafen - Verkehr
Das "Strafrecht" ist jener Teil des materiellen Rechts, der bei einem bestimmten Verhalten eine Strafe vorsieht. Für den Bereich "Verkehr" gibt es spezielle Teilleistungen (z.B. Lenkererhebung), die zusätzlich …
29.10.2016
Namensänderung
Folgende Personen haben das Recht auf Änderung des Familien- undVornamens: Österreichische Staatsbürger/innen Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw.
29.10.2016
Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung
Die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer hat der Behörde,in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist,binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durchdie behördliche Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührtwerden.
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