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  • Elektronische Akteneinsicht

    Das Recht auf Akteneinsicht steht den Parteien eines Verwaltungsverfahrens zu. Sie können Akteneinsicht bei der betreffenden Behörde beantragen.  
  • Rechtsmittel

    Sie können gegen Bescheide der Verwaltungsbehörde innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel (Einspruch, Berufung) erheben. Grundsätzlich ist das Rechtsmittel bei jener Verwaltungsbehörde einzubringen, …  
  • Vermittlung von Inlandsadoptionen

    Wird ein Kind zur Adoption freigegeben hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.  
  • Volle Erziehung zur Sicherung des Kindeswohl

    Familien werden bei der Betreuungs- und Erziehungsarbeit durch stationäre Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche (z.B. Wohngemeinschaften, Pflegefamilien) unterstützt.  
  • Pflege-Adoptiv-Tageskinderwesen

    Bei Ansuchen um die Aufnahme eines Pflege- Adoptiv- oder Tageskindes führen Sozialarbeiter/innen die Eignungsfeststellung von Bewerber/innen durch. Die Auswahl einer Pflege-oder Adoptivfamilie wird abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des unterzubringenden Kindes.  
  • Mitwirkung bei Auslandsadoptionen

    Die Vermittlung von Adoptionen in das und vom Ausland erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft (Magistrat Graz) wirkt im Verfahren …  
  • Gewährung von Kostenzuschüssen für Präventivhilfe

    Die Präventivhilfe ist eine Hilfe zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse von (werdenden) Eltern, Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Förderung der Familien und der Entwicklung der Minderjährigen.  
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung

    Die Unterstützung der Erziehung umfasst Maßnahmen die im Einzelfall die bestmögliche und verantwortungsbewusste Erziehung des Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten fördern. Diese Maßnahmen sollen …  
  • Veterinärrechtliche Maßnahmen

    Zur Beseitigung von Missständen bei der Tierhaltung sowie zur Bekämpfung von Tierseuchen hat die Behörde mit Bescheid und/oder Verordnung Maßnahmen zu erlassen.  
  • Anregungen, Anliegen und Beschwerden

    Mit diesem Formular können Sie Anliegen, Anregungen und Beschwerden an die zuständige Behörde übermitteln. Sie können damit keine behördlichen Erledigungen durchführen.  
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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