29.10.2016
Errichtung/Betrieb/Änderung einer IPPC-Anlage
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer IPPC-Anlage bedürfen einer Bewilligung durch die zuständige Behörde.
Die Errichtung einer neuen oder die wesentliche Änderung an einer bestehenden IPPC-Anlage bedarf der Bewilligung durch die zuständige Behörde. Vor der Inbetriebnahme ist die Fertigstellung der Anlage der zuständigen Behörde anzuzeigen.