13.04.2018
Ersatz der Reisekosten
Wenn der Mensch mit Behinderung zur Behörde kommen muss, bekommt er die Fahrkosten zurück.
Das Land Steiermark zahlt die notwendigen Fahrkosten, wenn die Behörde will (Ladung), dass der Mensch mit Behinderung persönlich kommt.