Gemeinden und Wahlen
Aufgabenbereich
Aufsichtsbehörde der Gemeinden ist die Landesregierung. Sie kann sich zur Überprüfung der Gemeinden sowie für Erhebungen und Ermittlungen der Bezirksverwaltungsbehörden bedienen. Zu diesem Zwecke sind bei den Bezirkshauptmannschaften diesbezügliche Fachteams eingerichtet. Die Aufsichtsbehörde bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Gemeinden zu informieren und Überprüfungen durchzuführen.
Gemeindeangelegenheiten:
- Beratung und Hilfestellung für Gemeinden und Gemeindeverbände in fachlicher und organisatorischer Hinsicht
- Überprüfung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gemeinden
- Durchführung der umfassenden Gebarungsprüfungen in den Gemeinden
- Kontrolle der Finanzstatistiken der Gemeinden
- Kassaprüfungen in den Gemeinden
- Vorprüfung der Unterlagen für die aufsichtsbehördliche Genehmigung
- Europe Direct-Netzwerkpartner
Wahlen und Volksbegehren
- Bezirkswahlbehörde
- Organisatorische Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Bezirksebene