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Leistungen

 
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  • Pflegepersonen

    Pflegepersonen dürfen Pflegekinder unter 14 Jahren grundsätzlich nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde in Pflege und Erziehung übernnehmen.  
  • Rodung - Antrag / Anzeige

    Zur Erhaltung des Waldes und des Waldbodens sind großflächige Rodungen bis zu 1.000 m² anzuzeigen. Die zu-ständige Bezirkshauptmannschaft nimmt diese Anzeige innerhalb von sechs Wochen zur Kenntnis oder lehnt die Rodung ab.  
  • Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung

    Eine Namens- und/oder Adressänderung muss in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.  
  • Feststellung der Eigung von Pflegeperson und Adoptiveltern

    Nach Einlangen eines Antrages von Pflegepersonen- oder Adoptivwerbern führt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Erhebungen durch, ob die Eignung dieser Person(en) vorliegt. Nach absolvierter Pflegepersonenschulung …  
  • Forstrechtliche Bewilligungen

    Bewilligungen, die aufgrund der Bestimmungen des Forstgesetzes erteilt werden. Rodungsbewilligungen, Fällungsbewilligungen und Bewilligungen zur Errichtung von forstlichen Bringungsanlagen oder Waldsperren, …  
  • Unterstützung der Erziehung zur Sicherung des Kindeswohls

    Familien mit Kindern und Jugendlichen werden von Sozialarbeiter/innen in der Betreuungs- und Erziehungsarbeit durch Beratung und Begleitung sowie durch Einsatz ambulanter und mobiler Hilfen unterstütz…  
  • Vorlage Sicherheitsbericht der Seveso Betriebe

    Für jeden Seveso Betriebe muss ein Sicherheitskonzept oder ein Sicherheitsbericht vorhanden sein. Dieser Bericht ist der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen.  
  • Arbeiten auf oder neben der Straße - Antrag

    Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann erteilt werden, wenn der Verkehr in zumutbarer Weise ev. unter Vorschreibung von Auflagen oder Befristungen aufrecht erhalten werden kann.  
  • Überstellungskennzeichen

    Überstellungskennzeichen können zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichem Straßenverkehr beantragt werden.  
  • Beratung in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

    Sozialarbeiter/innen stehen Bürger/innen zur Information und Beratung in Fragen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.  
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