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Leistungen

 
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  • Unterbrechung/Wiederaufnahme der Tätigkeit

    Die Berg- und Schiführerin bzw. der Berg- und Schiführer kann ihre bzw. seine Berechtigung ohne Angabe von Gründen ruhendstellen. Die Ruhendstellung ist der Landesregierung anzuzeigen.  
  • Einspruch gegen Strafverfügung

    Der Einspruch ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung (§ 47 VStG). Das Recht, Einspruch zu erheben, steht der bzw. dem Beschuldigten sowie sonstigen Parteien (z.B. Verfallsbeteiligte, …  
  • Veranstaltungen

    Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz sind öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, die je nach Art der Veranstaltung anzeige- oder bewilligungspflichtig s…  
  • Ausländischer Führerschein - Umschreibung

    EU- bzw. EWR- Führerscheine können - müssen aber nicht - umgeschrieben werden. Nicht-EU- bzw. EWR-Führerscheine müssen umgeschrieben werden.  
  • Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen im Reisepass

    Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen.  
  • Blaue Karte-EU - Erstantrag

    Die "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen, die besonders hochqualifizierte Akademiker sind, für eine befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang ausgestellt werden kann.  
  • Beratung und Rechtsauskunft in der Obsorge und Erziehung

    Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe Eltern, werdende Eltern und Jugendliche zu deren Wohl zu beraten. Weiters unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger beratend.  
  • Namensänderung

    Aktuelle Informationen über Namensänderung von Erwachsenen und Minderjährigen, Namensänderung nach Beendigung der Ehe etc.  
  • Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen

    Der "Umgang mit Strahlenquellen" bedarf grundsätzlich einer Bewilligung gemäß Strahlenschutzgesetz. Hierfür müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und erforderliche Unterlagen einreichen.  
  • Gastgewerbe - Abweichende Maßnahmen - Mindestausstattung

    Die Behörde kann von den Bestimmungen einer Mindestausstattungsverordnung abweichende Maßnahmen mit Bescheid zulassen.  
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8010 Graz-Burg

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